Wolfs-Schutz gelockert

Der Schutz der Wölfe vor dem Abschuss wird in der Schweiz gelockert. Auch weitere geschützte Tiere können geschossen werden, wenn durch sie Schaden droht.

Der Schutz der Wölfe vor dem Abschuss wird in der Schweiz gelockert. Auch weitere geschützte Tiere können geschossen werden, wenn durch sie Schaden droht.

National- und Ständerat haben das revidierte Jagdgesetz bereinigt und Anträgen der Einigungskonferenz zugestimmt, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Geschützte Tiere dürfen gemäss dem revidierten Gesetz zur Bestandesregulierung abgeschossen werden.

Im Gesetz nicht genannt werden indes der Biber und der Luchs. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten für die Bestandsregulierung zum Abschuss freizugeben. Ein Referendum ist bereits angekündigt.  

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