Tierquälerei: Springreiter wehrt sich gegen Vorwürfe

sda/blu |

Springreiter Paul Estermann wehrt sich Dienstag vor dem Luzerner Kantonsgericht gegen Tierquälereivorwürfe. Er soll zwei seiner Wettkampfpferde unnötig hart mit der Peitsche traktiert haben.

Estermann war im November 2019 vom Bezirksgericht Willisau LU wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt worden. Es bestrafte Estermann damit härter, als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Übersteigerter Ehrgeiz

Das Gericht führte die Züchtigungen auf den Leistungsdruck und einen übersteigerten Ehrgeiz des international erfolgreichen Springreiters zurück. Übersteigerter Ehrgeiz könne durch den hohen Leistungsdruck im professionellen Reitsport mitbegründet sein, hielt das Gericht fest.

Unzulässige Trainingsmethoden seien auf der internationalen Spitzenebene eventuell nicht unüblich. Dies alles begründe indes keine Entschuldigung. Die Beweislage sei geradezu erdrückend. Ein anderer Täter, ein Komplott durch die Hauptbelastungszeugen oder eine Selbstverletzung der Pferde könne vernünftigerweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Angestellter brachte Fall ins Rollen

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter des Beschuldigten. An der Echtheit der vom Anzeigesteller gemachten Fotos und an dessen Schilderungen gebe es keine echten Zweifel, schrieb das Gericht. Die vom Angestellten gemachten Schilderungen der Peitschenhiebe an «Castelfield Eclipse» würden durch einen Tierarztbericht bestätigt.

Estermann riskiert bei einer rechtskräftigen Verurteilung auch eine Sanktion durch den Verband und zog das Urteil an das Kantonsgericht weiter. Opfer der mutmasslichen Tierquälereien waren die Stute «Castlefield Eclipse» 2016 und der Wallach «Lord Pepsi» in den Jahren 2014 und 2017. 

Da Urteil dürfte erst im Januar 2021 publik werden.

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