Das Schneeräumen ausserhalb des eigenen Landwirtschaftsbetriebs zählt nicht zu den landwirtschaftlichen Fahrten.
Dieser Artikel erschien erstmals im Januar 2021.
Vielerorts werden landwirtschaftliche Fahrzeuge für den Winterdienst eingesetzt. Dabei gilt es jedoch unbedingt einige Bestimmungen zu beachten, denn Fahrzeuge mit grünem Kontrollschild dürfen grundsätzlich nur für landwirtschaftliche Fahrten verwendet werden.
Weisses Kontrollschild
In der Verkehrsregelverordnung (VRV) ist im Artikel 86 festgehalten, was zu den landwirtschaftlichen Fahrten gezählt werden kann. Das Schneeräumen ausserhalb des eigenen Landwirtschaftsbetriebs zählt nicht dazu. Für eine Schneeräumung für öffentliche Auftraggeber muss das Fahrzeug entweder mit einem weissen Kontrollschild eingelöst werden oder es muss zwingend eine Ausnahmebewilligung vorliegen.
Diese wird vom zuständigen Strassenverkehrsamt ausgestellt. Der öffentliche Auftraggeber muss bestätigen, dass keine beziehungsweise nicht genügend gewerbliche Fahrzeuge für eine zweckmässige Schneeräumung vorhanden sind. Die Schneeräumung im Auftrag von Privatpersonen oder Gewerbebetrieben ist in jedem Fall nur mit Fahrzeugen mit weissen Kontrollschildern erlaubt.
Finanzielle Konsequenzen
Nicht zulässige Fahrten landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit grünem Kontrollschild können mit einer Busse bestraft werden. Kommt es dabei zu einem Unfall, bei dem Dritte zu Schaden kommen, kann die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung die Schadenssumme oder zumindest einen Teil davon beim Versicherungsnehmenden zurückfordern.
Je nach Ausmass der Sach- und/oder Personenschäden können sich für den Landwirt schwerwiegende finanzielle Konsequenzen ergeben. Generell empfiehlt es sich, beim Ausführen von Winterdienstarbeiten die Garantiesumme der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ausreichend hoch (mindestens 10 Mio. Franken) anzusetzen.
Die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg, stehen Ihnen bei Fragen zum Versicherungsschutz gerne zur Verfügung.
*Die Autorin arbeitet bei der Agrisano.
www.agrisano.ch
Tel.: 056 461 78 78

Den Landwirten und Denen die es sich zur Aufgabe gemacht haben bei jeder Gelegenheit die Landwirtschaft in ein schlechtes Licht zu stellen.
Missgunst, Neid, Egoismus und vor allem keine Ahnung was es heißt 365 Tage im Jahr für Tier und Feld präsent zu sein.
In diesem Sinne wünsch ich einen schönen Tag und hoffentlich etwas zu Essen , das ja aus dem Laden kommt.
Plötzlich geht's dann. Was man anbauen kann soll man auch benützen dürfen. Punkt.
So äs bizli Ruäs isch nüt im gägäteil was so en neuä drecks tesla brucht bis dä bi üs uf dä Stross Chan fahrä.
Und jetz bitte überlegged eu bitte 2mol was er do usälönd‼️
keine Strassen mehr dann sehen
sie wo das hin führt.
Wir haben nur das Problem
Zudem ist es nicht mehr als richtig, dass alke die selben Bedingungen erfüllen müssen.
In unserer Region haben sich vor Jahren missgünstige Landwirte gegenseitig wegen Pfaden mit Gruner Nummer angezeigt. Das sagt auch einiges aus.