
n Bauer setzt sich über ein Mähverbot in einem Naturschutzgebiet hinweg. (Symbolbild)
Monika Gerlach
Ein Landwirt aus dem Kanton Zug ist wegen Eingriffen in ein geschütztes Biotop erneut mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, ein Flachmoor in einem Naturschutzgebiet erheblich beeinträchtigt zu haben, und hat einen Strafbefehl erlassen, berichtet zentralplus.ch
Der Vorfall ereignete sich im Gebiet Zigerhüttli oberhalb von Oberägeri, das als Flachmoor unter kantonalem Schutz steht. Das Areal umfasst Wiesen und Waldränder und dient zahlreichen Pflanzen- und Tierarten als Lebensraum.
Auch Gülle ausgebracht
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft mähte der Landwirt in der streng geschützten Zone eine Fläche von rund 44 Aren vor dem erlaubten Zeitpunkt. Zudem brachte er in sensiblen Bereichen sowie in einem Nährstoffpuffer Gülle aus, obwohl dort besondere Einschränkungen für Düngemittel gelten.
Durch die Massnahmen seien der nährstoffarme Moorboden sowie die dort lebenden Organismen erheblich geschädigt worden, schreibt die Zuger Staatsanwaltschaft. Das vorzeitige Mähen habe zudem verhindert, dass sich typische Flachmoorpflanzen vermehren konnten.
Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, ist es nicht das erste Mal, dass der Mann wegen vergleichbarer Verstösse belangt wurde, schreibt zentralplus.ch. Das aktuelle Delikt ereignete sich während einer laufenden Probezeit. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Geldstrafe von 3500 Franken sowie zusätzliche Verfahrenskosten von 400 Franken.
Sofort das ganze gebiet für eine neutrale zone absichern.
Wir haben wirklich keine anderen
Sorgen.
Im Neeracherried wurden auf 400 m länge. 6 Meter lange Metallspuntwände im Moorboden versenkt um den Wasseraustausch vom geschützten Flachmoorschutzgebiet zum Moorschutzgebiet zu unterbinden - den Behörden ist das alles egal.