80 Gesuche für Wasserentnahmen

Landwirtschaftsbetriebe entnehmen dem Grundwasser, Flüssen und Bächen Wasser, um damit ihre Felder zu bewässern. Für diese Wasserentnahme braucht es eine Bewilligung. Rund 80 Gesuche für Wasserentnahmen in der Region Sarganserland-Werdenberg sind öffentlich aufgelegt

Landwirtschaftsbetriebe entnehmen dem Grundwasser, Flüssen und Bächen Wasser, um damit ihre Felder zu bewässern. Für diese Wasserentnahme braucht es eine Bewilligung. Rund 80 Gesuche für Wasserentnahmen in der Region Sarganserland-Werdenberg sind öffentlich aufgelegt

Das Gewässernutzungsgesetz verlangt, dass alle Wasserentnahmen durch den Kanton geprüft und bewilligt werden. Mit der Prüfung werde sichergestellt, dass die Wasserentnahmen umweltverträglich erfolgen, heisst es in einer Medienmitteilung. 

Viele bestehende Bewilligungen laufen aus. In Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Schule Salez, der Region Sarganserland-Werdenberg, der Gemeinde Wartau und Bauernvertretern hat das Baudepartement die Erneuerung der Bewilligungen für Wasserentnahmen für die landwirtschaftliche Bewässerung neu beurteilt.

Rund 30 Gesuche für Wasserentnahmen aus bestehenden oder geplanten Grundwasserfassungen und rund 50 Entnahmen aus Oberflächengewässern sind bis am 23. Juli 2019 öffentlich aufgelegt. 

Konzept erarbeitet

Klärungsbedarf besteht vor allem im Gebiet der Giessen rund um den Mühlbach in Wartau. In diesem Gebiet wird ein Bewässerungskonzept erarbeitet. Bis zum Vorliegen der neuen Erkenntnisse werden in diesem Gebiet keine neuen Bewilligungen erteilt.

Ebenfalls zurückgestellt werden die Gesuche für neue Grundwasserfassungen, die im provisorischen Grundwasserschutzareal Sarganserbecken liegen. Eingriffe ins Grundwasser können hier erst beurteilt werden, wenn die definitiven Grundwasserschutzareale rechtskräftig ausgeschieden wurden. 

Im Hitzesommer 2003 litt nicht nur die Natur unter Wassermangel. Auch die Landwirtschaft musste Ernteausfälle verkraften. Die Wasserknappheit führte dazu, dass die Wasserentnahmen zu Bewässerungszwecken aus kleinen Fliessgewässern eingeschränkt oder verboten wurde. In der Folge wurde im Jahr 2004 in einer koordinierten Aktion die Art der Bewässerungen überprüft und vielerorts angepasst. Um kleine Fliessgewässer zu schonen, wurden deshalb viele Grundwasserfassungen erstellt. Bei grösseren Bächen und Flüssen wird weiterhin Wasser entnommen. Die getroffenen Massnahmen haben sich im Hitzesommer 2018 weitgehend bewährt. Entnahmeverbote oder Nutzungsbeschränkungen mussten vor allem bei kleineren Fliessgewässern erlassen werden. pd

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