Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Mittwoch die Anhörung zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2016 eröffnet.
Vorgeschlagen werden unter anderem Massnahmen zur Vereinfachung des administrativen Aufwands. Im Bereich der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion sollen etwa Betriebe von der Berechnung der Futterbilanz befreit werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Das Verordnungspaket 2016 umfasst 9 Bundesratserlasse, 2 Erlasse des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie 1 Verordnung des Bundesamts für Landwirtschaft. Die Anhörung dauert bis zum 15. April 2016. Das Verordnungspaket soll voraussichtlich im September 2016 vom Bundesrat beschlossen werden. Die neuen Bestimmungen treten im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 1. Januar 2018 in Kraft, teilt das BLW mit.
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