Bei einigen Antibiotika droht in der Schweiz eine schwere Mangellage. Der Bund gibt deshalb weitere Pflichtlager von Antibiotika zum Schlucken frei, um die Nachfrage zu decken. Wegen Covid-19 und einer starken und anhaltenden Infektionswelle habe sich die Versorgungslage zugespitzt, hiess es dazu.
Die Verordnung für die Pflichtlagerfreigabe von Antibiotika wird auf den 1. März 2023 entsprechend angepasst, wie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Freitag mitteilte. Damit können auch grössere Mengen von Antibiotika in Tabletten und Kapselform aus Pflichtlagern freigegeben werden.
Die Unternehmen hätten Mühe, die gesteigerte Nachfrage nach Antibiotika zu decken, schrieb das BWL. Versorgungsstörungen sind mittlerweile für 25 Antibiotika-Produkte gemeldet. 20 dieser Meldungen betreffen Arzneimittel, die in Form von Tabletten oder Kapseln eingenommen werden.
Neben der Pandemie und Infektionen erschweren auch bereinigte Sortimente und Rückzüge vom Markt den Mangel. Die Hauptanbieter von Antibiotika zum Schlucken beziehen laut BWL ihre Ware vom selben europäischen Produzenten. Weil dieses Unternehmen Kapazitätsprobleme habe, werde den einzelnen Ländern eine limitierte Menge zugewiesen.
Trotz der Freigabe der Pflichtlagerbestände kann laut BWL der Markt nur knapp versorgt werden. Steige die Nachfrage global und langfristig, könne es zu Lieferengpässen kommen. Trotz Freigabe der Pflichtlager könnten Versorgungslücken nicht ausgeschlossen werden.
An Antibiotika mangelt es weltweit. Seit Anfang Februar stufte die wirtschaftliche Landesversorgung die Versorgung mit Arzneimitteln insgesamt als problematisch ein. Eine für kurzfristige Massnahmen eingesetzte Taskforce beim Bund prüft zurzeit rasch umsetzbare Massnahmen, die sofort wirken.

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