Die Landwirtschafts-kammer (Laka) des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) befasste sich letzte Woche mit der Agrarpolitik 2014-–2017 (AP 2017). Sie verlangt dabei vom Parlament Nachbesserungen.
Die Mitglieder der Laka behandelten eine Reihe konkreter Änderungsanträge für die parlamentarische Beratung, welche die Kammer allesamt guthiess, und zwar einstimmig. Besonders wichtig sind die Änderungen bei der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ). So will der SBV die Landschaftsqualitätsbeiträge ganz streichen und nur auf die Kulturlandschaftsbeiträge setzen. «Die Kulturlandschaftspflege erlaubt eine diversivizierte, innovative und rentable Landwirtschaft», lautet die Begründung.
Auch für Talzone
Die Kulturlandschaftsbeiträge sollen im Artikel 71 im Absatz 1a) mit einem Basisbeitrag je Hektare zur Abgeltung der vielfältigen Kulturlandschaft ergänzt werden. Demnach würde auch die Talzone, die bislang keine Kulturlandschaftsbeiträge erhalten hätte, neu von diesem Instrument profitieren. Der SBV fordert weiterhin, dass der Bundesrat einen Alpungsbeitrag in einem neuen Absatz 4 verankert. Weiter will der SBV weiterhin Direktzahlungen für Bauzonen.
Mindestens ebenso gewichtig sind die Forderungen, welche der SBV bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen auf dem Grünland verlangt. Der Vorschlag des Bundesrates sieht diese Beiträge auch als Ersatz der bisherigen tierbezogenen Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (RGVE-Beiträge) sowie für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) vor. Daran wurde vonseiten landwirtschaftlicher Verbände schon verschiedentlich heftig Kritik geübt. Dies, weil die neuen Versorgungssicherheitsbeiträge ohne Berücksichtigung des effektiven Tierbesatzes für viele Tierhalter, insbesondere für Mäster, deutlich tiefere Direktzahlungen zur Folge hätten. Der SBV fordert deshalb abgestufte Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland. «Über dem Mindesttierbesatz sind die Beiträge abgestuft nach dem Besatz an Raufutter verzehrenden Nutztieren pro Hektare», schlägt er vor.
Kein Dumping
Einige Änderungsanträge fordern eine Verbesserung des Erlöses durch die landwirtschaftliche Produktion sowie die Erhöhung der Inlandversorgung. So fordert der SBV ein Dumpingverbot: «Produkte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Rohstoffen dürfen nicht unter dem Einstandspreis verkauft werden.» In Artikel 2 soll demnach nicht stehen, dass der Bund gemeinwirtschaftliche Leistungen mit Direktzahlungen fördert, sondern, dass er sie abgilt. Die Laka will, dass landwirtschaftsnahe Tätigkeiten zur Landwirtschaft zählen. Der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft soll an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gebunden werden.
Auch wird verlangt, dass Margen und Warenpreise einer Marktbeobachtung auf allen Stufen unterstellt werden sollten. Den Artikel 17, in dem es um die Höhe der Einfuhrzölle geht, will der SBV mit einer Klausel ergänzen, wonach die Einfuhrzölle auch dem Ziel dienen sollten, «eine signifikante Versorgung mit einheimischen landwirtschaftlichen Produkten zu erreichen». Die Höhe von Verkäsungs- und Siloverzichtszulage (15 bzw. 3Rp.) soll wie bisher im Gesetz festgeschrieben werden, aber unbefristet und ohne Verweis auf die bewilligten Kredite.
Selbsthilfemassnahmen
Bei der Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen über die Allgemeinverbindlichkeit beantragt der SBV verbindlichere Formulierungen, die dem Bundesrat weniger Spielraum lassen. Zudem soll ein Vorbehalt für den Erhalt der Allgemeinverbindlichkeit im Bereich einer Mengensteuerung gestrichen werden, der insbesondere auf den Milchmarkt zielt.
Auch setzt sich der SBV gegen einen neuen Artikel ein, demzufolge bei Verstössen gegen Gewässerschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzgesetz die Kürzung und die Verweigerung bei allen Direktzahlungsarten erfolgen kann. Ständerat This Jenny (SVP, GL) und Nationalrat Daniel Jositsch (SP, ZH) haben hierzu mit Vorstössen Druck ausgeübt.