Die Europäische Kommission hat vergangene Woche nach mehreren Verzögerungen ihren Vorschlag zur Änderung der Tabakproduktrichtlinie angenommen. Die Vorlage enthält neue und strengere Vorschriften darüber, wie Tabakerzeugnisse hergestellt, aufgemacht und verkauft werden dürfen.
Wie die Behörde mitteilte, sollen große bildliche Warnungen vor Gesundheitsrisiken auf der Verpackung zwingend vorgeschrieben werden. Ferner ist ein Verbot der Aromatisierung von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und rauchlosen Tabakerzeugnissen geplant. Die Richtlinie regelt darüber hinaus grenzüberschreitende Internetverkäufe und sieht technische Merkmale zur Bekämpfung des illeg
alen Handels vor. Außerdem werden Maßnahmen für Produkte vorgeschlagen, die bisher nicht eigens geregelt waren, wie E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse. Kau- und Schnupftabak sollen eigenen Vorschriften zur Kennzeichnung und zu Inhaltsstoffen unterliegen. Das bestehende Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) wird aufrechterhalten - die kleinen Päckchen, die man sich zwischen Oberlippe und Zähne schiebt, dürfen jedoch in Schweden weiter verkauft werden.