Bund ruft Erwachsene zum Impfen auf

Viele Erwachsene wissen nicht, ob sie ausreichend gegen Masern geimpft sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ruft daher im Rahmen einer Aktionswoche dazu auf, seinen Impfstatus zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen. So schütze man sich selber und andere.

Viele Erwachsene wissen nicht, ob sie ausreichend gegen Masern geimpft sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ruft daher im Rahmen einer Aktionswoche dazu auf, seinen Impfstatus zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen. So schütze man sich selber und andere.

Gerade Säuglinge seien besonders anfällig für bestimmte Krankheiten, schreibt das BAG in einer Mitteilung vom Freitag. So sei das Risiko für Komplikationen etwa bei einer Masernerkrankung erheblich. Auch Keuchhusten kann bei Kleinkindern zu schwerwiegenden Atemwegserkrankungen und sogar zum Tod führen. Oft würden Säuglinge von ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen angesteckt.

Daher rät das BAG 25- bis 29-Jährigen sowie Menschen mit engem Kontakt zu Säuglingen unter sechs Monaten, sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Schwangeren wird eine Impfung im zweiten Trimester nahegelegt. Für Masern sollten alle nach 1963 geborenen Personen, die die Krankheit noch nicht hatten, die fehlenden Impfungen bis zu den insgesamt zwei Dosen nachholen.

Ein Blick in den eigenen Impfausweis verrät, wann und wie oft man gegen bestimmte Krankheiten geimpft wurde. Noch einfacher geht es mit dem elektronischen Impfausweis auf der Webseite www.meineimpfungen.ch. Das System verschickt E-Mail- oder SMS-Benachrichtigungen, wenn eine Auffrischung nötig ist.

Während der Europäischen Impfwoche der Weltgesundheitsorganisation vom 25. bis 30. April kann der elektronische Ausweis gratis erstellt und validiert werden.

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