Bundesgericht: Tamoil muss Raffinerie in Collombey sanieren

Die Erdölfirma Tamoil muss die vom Kanton Wallis festgelegte Frist zur Sanierung der Raffinerie in Collombey VS respektieren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Unternehmens abgelehnt, wie die Nachrichtenagentur sda am Freitag erfuhr.

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Die Erdölfirma Tamoil muss die vom Kanton Wallis festgelegte Frist zur Sanierung der Raffinerie in Collombey VS respektieren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Unternehmens abgelehnt, wie die Nachrichtenagentur sda am Freitag erfuhr.

Die Erdölfirma Tamoil Schweiz hatte die Fristen für die Sanierung der Raffinerie im Wallis für «unrealistisch» gehalten und deshalb bis vor Bundesgericht rekurriert. Der Kanton Wallis setzte dem Unternehmen eine Sanierungsfrist bis zum 30. Oktober 2013.

Im September 2012 hatte die Raffinerie auf Geheiss des Kantons den Betrieb vorübergehend einstellen müssen, um Sanierungsmassnahmen - vor allem in Bezug auf die Luftreinhaltung - durchzuführen.

Anfang Oktober ging die Anlage wieder in Betrieb. Bereits zu diesem Zeitpunkt kündigten Kantonsvertreter an, den Druck auf das Unternehmen weiter aufrechtzuerhalten. Die Raffinerie habe in Umweltangelegenheiten immer noch Nachholbedarf, hiess es. Die nächsten Sanierungsschritte betreffen den Gewässerschutz.

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