Bundesrat verabschiedet Botschaft zur AP 14-17

Mit einer Woche Verspätung hat der Bundesrat die Botschaft zur Agrarpolitik verabschiedet. Mit der AP 14-17 soll die Innovationskraft und Wettbewerbs-fähigkeit gesteigert werden. Zudem sollen die gemein-wirtschaftlichen Leistungen gezielter gefördert werden. Der finanzielle Rahmen von 2014 bis 2017 wurde mit 13.67 Mrd. Franken veranschlagt.

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Mit einer Woche Verspätung hat der Bundesrat die Botschaft zur Agrarpolitik verabschiedet. Mit der AP 14-17 soll die Innovationskraft und Wettbewerbs-fähigkeit gesteigert werden. Zudem sollen die gemein-wirtschaftlichen Leistungen gezielter gefördert werden. Der finanzielle Rahmen von 2014 bis 2017 wurde mit 13.67 Mrd. Franken veranschlagt.

Kernelement sei das weiterentwickelte Direktzahlungs-sytem (WDZ), schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft  (BLW) am Mittwochmittag in einem Communiqué.

Die sich abzeichnende Wirtschafts-abschwächung, der starke Franken und die zunehmende Öffnung der Märkte seien für die Landwirtschaft eine Herausorderung. Dazu würden zunehmen klimatische Effekte und sich verknappende natürlichen Ressourcen die Landwirtschaft beeinflussen.

Auf offene Märkte vorbereiten

Mit der AP 14-17 soll eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung ermöglicht werden. Die Qualitätsstrategie soll weiter gefestigt und ausgebaut werden. Mittels Investitionshilfen sollen die Produktionskosten gesenkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit bei weiteren Liberalisierungsschritten zu erhöhen.

Das WDZ-System ist gemäss BLW auf die Bundesverfassung ausgerichtet. Die tierbezogenen Beiträge werden grösstenteils auf Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert. Diese werden flächenbezogen ausgerichtet, „wobei auf dem Grünland die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere vorausgesetzt wird (Mindesttierbesatz)“, heisst es weiter. Der allgemeine Flächenbeitrag wird aufgehoben, da er den Strukturwandel beeinträchtige. Die freiwerdenden Beiträge werden für „zielorientierte Direktzahlungsinstrumente“ und die Übergangsbeiträge verwendet. Die Übergangsbeiträge  werden im Verlauf der Zeit um das Mass gekürzt, in welchen „zielorientierte Direktzahlungsinstrumente“ steigen.

Finanzielle Mittel bleiben gleich

Die Mittel für die AP 14-17 bleiben auf dem bisherigen Niveau von 13,67 Mrd. Franken und werden in drei Zahlungsrahmen aufgeteilt:

  • Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen: 638 Millionen Franken
  • Produktion und Absatz: 1,776 Milliarden Franken
  • Direktzahlungen: 11,256 Milliarden Franken

Gemäss Modellrechnungen des BLW werde die Nahrungsmittelproduktion sowie die ökologischen Leistungen zunehmen. Mit den neuen Instrumenten sollen die Einkommen des gesamten Sektors um hundert Millionen steigen. Da sich die Arbeitsproduktivität erhöhen werde, würden die einzelbetrieblichen Einkommen „voraussichtlich steigen“.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen gleichzeitig mit den Zahlungsrahmen 2014-2017 auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden.

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