Bussen wegen Rossbollen

Reiter, die im aargauischen Zurzibiet Rossbollen auf Wohnquartierstrassen nicht wegräumen, werden gebüsst. So steht es im neuen Polizeireglement der Regionalpolizei (Repol) Zurzach.

Reiter, die im aargauischen Zurzibiet Rossbollen auf Wohnquartierstrassen nicht wegräumen, werden gebüsst. So steht es im neuen Polizeireglement der Regionalpolizei (Repol) Zurzach.

Allerdings ist nicht festgelegt, innert welcher Frist der Putzdienst zu geschehen hat. Die Gemeinden können aber liegen gelassenen Mist auf Kosten der Pferdehalter wegräumen lassen. Die Rossbollen-Sanktionen würden mit Augenmass angewendet, versicherte der Repol-Kommandant gegenüber der Aargauer Zeitung – extra auf «Mistpatrouille» gehe man nicht.

Offenbar waren es vereinzelte uneinnachsichtige Reiter, die das «Mistfuder – um beim Bild zu bleiben – überluden. Es kann auch ohne Friktionen abgehen, wie das gute Verhältnis eines grossen Reitstalls in der Region mit der Bevölkerung und der Gemeindebehörde von Schneisingen zeigt. Hier werden die Reitwege von den Rösselern täglich gereinigt.

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