D: Freilandeier werden knapp

Wegen der vogelgrippebedingt weiterhin geltenden Stallpflicht in weiten Teilen Deutschlands werden in diesen Tagen die Freilandeier knapp.

Wegen der vogelgrippebedingt weiterhin geltenden Stallpflicht in weiten Teilen Deutschlands werden in diesen Tagen die Freilandeier knapp.

Grund für die Knappheit: Nach Ablauf von zwölf Wochen Stallpflicht müssen die Eier aus den Freilandbetrieben im Handel als Bodenhaltungseier vermarktet werden. Das würden die EU-Vermarktungsnormen vorsehen, schreibt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft in einer Mitteilung.

Bei Überschreitung der 12-Wochen-Frist müssen die in Freilandbetrieben produzierten Eier als Bodenhaltungs-Eier mit der Haltungsform „2“ gekennzeichnet werden. Bei Abgabe dieser Eier an den Detailhandel bzw. Konsumenten kann die bisherige Freilandverpackung unter der Bedingung weiterverwendet werden, dass sie mit einem eindeutig auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett mit nachfolgendem Inhalt gekennzeichnet wird.

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