Das Landgericht Memmingen hatte im November 2022 zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren und Verstössen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Gegen einen Angeklagten verhängte es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot der Haltung und Betreuung von landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
Für den anderen Beklagten gab es ebenfalls ein Tierhaltungsverbot sowie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut dem Richterspruch des Landgerichtes unterliessen es die Angeklagten entgegen ihrer Pflicht als verantwortliche Tierhalter, bei den von ihnen betreuten Rindern unverzüglich Massnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen, namentlich einen Tierarzt herbeizuziehen.
Sie fügten so den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu, die bei Ergreifen notwendiger Massnahmen hätten vermieden werden können. Ein Angeklagter enthornte ferner acht Kälber mittels eines ungeeigneten Geräts ohne geeignete Schmerzmittelgabe.
