Diese Änderungen treten ab 1. März in Kraft

Erhöhter Import von Getreide, tiefere Stromnutzungskosten und Anwendungsfälle für automatisiertes Fahren. Am 1. März treten in der Schweiz Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie weitere Neuerungen in Kraft. Hier der Überblick:

sda |

BROTGETREIDE: Landwirtinnen und Landwirte haben im vergangenen Jahr in der Schweiz so wenig Brotgetreide ernten können wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr. Der Bundesrat beschloss daher eine Erhöhung des Importkontingents um 60'000 Tonnen, um die Nachfrage nach Weizen, Roggen und Dinkel decken zu können. Die entsprechende Änderung der Agrareinfuhrverordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

STROMNUTZUNGSKOSTEN: Stromkonsumentinnen und -konsumenten müssen für das Tarifjahr 2025 124 Millionen Franken weniger für die Netznutzung zahlen. Der Bundesrat hat die risikogerechte Entschädigung für das ins Stromnetz investierte Kapital angepasst. Die entsprechende Änderung der Stromversorgungsverordnung zur Berechnung des Weighted Average Cost of Capital (WACC) tritt am 1. März in Kraft. Diesen WACC legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) jährlich fest.

AUTOMATISIERTES FAHREN : Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Ab 1. März sind drei Anwendungsfälle für das automatisierte Fahren erlaubt. Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden. Ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Zudem ist auch das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.

KRIEGSMATERIAL: Rüstungsbetriebe erhalten für die Produktion und den Export von Gütern mehr Zeit. Der Bundesrat hat die Gültigkeitsdauer der Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen von Kriegsmaterial von einem auf zwei Jahre erhöht. Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) nötig. Die Änderung tritt am 1. März 2025 in Kraft. Als Grund nannte der Bundesrat die Beschaffungs-, Herstellungs-, Liefer- und Einführungsprozesse, die für moderne Rüstungsgüter viel Zeit in Anspruch nehmen würden.

EINREISEGENEHMIGUNG: Ab 5. März können Reisende nach Grossbritannien eine kostenpflichtige digitale Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Diese wird ab dem 2. April 2025 benötigt. Die Beantragung erfolgt am besten über die UK ETA App. Die Kosten betragen 10 Pfund (11,20 Franken).

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