Eierlikör darf keine Milch enthalten

Eierlikör darf nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) keine Milch enthalten. Eine Spirituose dürfe in der EU nur dann als Eierlikör bezeichnet werden, wenn sie ausschliesslich die im entsprechenden EU-Gesetz aufgeführten Bestandteile enthalte, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Eierlikör darf nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) keine Milch enthalten. Eine Spirituose dürfe in der EU nur dann als Eierlikör bezeichnet werden, wenn sie ausschliesslich die im entsprechenden EU-Gesetz aufgeführten Bestandteile enthalte, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Demnach darf Eierlikör - neben Alkohol - also lediglich Eigelb, Eiweiss, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffe enthalten.
Hintergrund des Entscheids war ein Streit aus Deutschland vor dem Landgericht Hamburg. Ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hatte Eierliköre vertrieben, die auch Milch enthielten. Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Würde die Liste der in dem EU-Gesetz genannten Bestandteile als nicht abschliessend betrachtet, könnte der Konsumentenschutz sowie der gute Ruf europäischer Spirituosen leiden, befanden die Luxemburger Richter abschliessend.

Das Wetter heute in

Lesershop

→ Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Habt Ihr diesen Herbst siliert?

45.4 % Ja
12 % Nein
35.9 % Noch nicht
6.7 % Mache kein Silo

Teilnehmer insgesamt 284

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?