Ein Viertel der beprobten Asien-Tofuprodukte nicht in Ordnung

Ein Viertel der 24 asiatischen Tofuprodukte, die das baselstädtische Kantonslabor untersucht hat, waren nicht in Ordnung. Drei Proben enthielten unzulässige Konservierungsstoffe; zwei davon mussten sofort aus den Regalen genommen werden.

sda |

Ein Viertel der 24 asiatischen Tofuprodukte, die das baselstädtische Kantonslabor untersucht hat, waren nicht in Ordnung. Drei Proben enthielten unzulässige Konservierungsstoffe; zwei davon mussten sofort aus den Regalen genommen werden.

Als Fleischersatz wird Tofu aus weissem Sojabohnenteig  hergestellt; das Verfahren gleicht der Käseproduktion aus Milch.  Frischer Tofu mit hohem Wassergehalt ist für Keime anfällig und muss  konserviert werden. Neben Kühlen oder Salzen werden auch  Konservierungsstoffe eingesetzt - in der Schweiz sind allerdings  keine solchen für Tofu zugelassen.

Untersucht hat das baselstädtische Kantonslabor 24 Proben aus  zehn Ländern, darunter je fünf aus Japan und Thailand sowie vier aus  China. Auf diverse Miso-Produkte entfielen insgesamt 14 Proben, wie  das Labor am Dienstag mitteilte. Gekauft wurden sie in einem  Delikatessenladen sowie fünf asiatischen Geschäften.

Zwei chinesische Miso-Proben enthielten Dehydracetsäure, jeweils  deklariert und um 10 Milligramm pro Kilo. Dieser Stoff ist zwar in  Kosmetika erlaubt, in Europa und der Schweiz jedoch nicht in  Lebensmitteln. Zugelassen ist dessen Verwendung für Lebensmittel  indes in einzelnen osteuropäischen und asiatischen Ländern.

Die beiden Produkte wurden mit einem sofortigen Verkaufsverbot  belegt; die verantwortlichen Betriebe müssen nun Stellung nehmen.  Zudem hat das Kantonslabor auch eine entsprechende Warnung an die  europäischen Behörden geleitet. Angesichts dieser Verstösse will es  demnächst mit einer «breiteren Marktkontrolle» Druck machen.

Eine andere Probe wies Sorbinsäure als Konservierungsmittel auf,  dies ohne Deklaration und mit 130 mg/kg. Diese Substanz ist in der  Schweiz in Tofu nicht erlaubt. Vier Proben wiesen ferner  verschiedene Deklarationsmängel auf, die ebenfalls beanstandet  wurden.

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