Erster «Blechpolizist» im Aargau

Im Kanton Aargau nimmt der erste «Blechpolizist» am Mittwoch den Dienst auf: An der Kreuzung «Gstühl» in Baden geht die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (RLGK) um 09.00 Uhr in Betrieb. Im Aargau steht bislang kein fixer Radarkasten.

Im Kanton Aargau nimmt der erste «Blechpolizist» am Mittwoch den Dienst auf: An der Kreuzung «Gstühl» in Baden geht die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (RLGK) um 09.00 Uhr in Betrieb. Im Aargau steht bislang kein fixer Radarkasten.

Nach erfolgter Abnahme des Systems durch Spezialisten des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (Metas) und einer kurzen Testphase werde die Überwachungsanlage den operativen Betrieb aufnehmen, teilte die Stadtkanzlei Baden am Dienstag mit.

Fahrzeuglenkende müssten mit einer Busse rechnen, wenn sie die Kreuzung nicht vorschriftsgemäss passierten. Das System ermögliche die Ahndung von Missachtungen des Rotlichts und der Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Fahrzeuglenkende. Die Stadtpolizei Baden erwarte eine weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser täglich von zahlreichen Automobilisten, Velofahrenden und Fussgängern benutzten Kreuzung, hält die Stadtkanzlei fest.

Dem ersten «Blechpolizisten» im Aargau gingen viele politische Diskussionen und ein Rechtsstreit voraus. Im April 2019 hatte das kantonale Verwaltungsgericht eine Beschwerde der Stadt gutgeheissen - und damit den Regierungsrat zurückgepfiffen. Der Regierungsrat hatte das Gesuch von Baden für den Radarkasten abgelehnt. Das Verwaltungsgericht kam jedoch zum Schluss, es sei grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen.

Verbot von «Blechpolizisten» prüfen

Bereits Ende der 1990er Jahren diskutierten die aargauischen Politiker «über ortsfeste, automatische Geschwindigkeitsradargeräte». Der Grosse Rat lehnte es 2004 knapp ab, die Regierung die Hausaufgabe zu geben, die Einführung von «Blechpolizisten» zu prüfen.

2017 bestätigte eine Mehrheit im Parlament diesen Kurs. Im vergangenen November beschloss der Grosse Rat, dass der Regierungsrat ein gesetzliches Verbot von «Blechpolizisten» prüfen muss.

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