«Für T5- und T8-Röhren stehen jetzt geeignete Alternativen zur Verfügung, die sowohl zu Energieeinsparungen als auch zum Verzicht auf das Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen führen können», erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag zu dem Verbot. Deshalb habe man beschlossen, die Ausnahmeregelung für diese Produkte auslaufen zu lassen. Die Nutzung sei allerdings weiter erlaubt.
Grund für die geplante Verbannung der Leuchtstofflampen aus der EU sind neben dem vergleichsweise hohen Energieverbrauch insbesondere die Gefahren durch das enthaltene Quecksilber. «Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischen Wirkungen, das ein hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt», erklärte die Sprecherin.
Als grosser Vorteil von Leuchtstoffröhren galt einst, dass sie im Vergleich zu der früheren Glühbirne aus einer bestimmten Menge elektrischer Energie deutlich mehr Licht erzeugen konnten. Zudem punkteten sie mit einer damals relativ langen Lebensdauer und einer gleichmässigen und grossflächigen Lichtabgabe. Nachteile sind neben dem Quecksilber-Gehalt aber auch die verzögerte Lichtabgabe nach dem Einschalten und Flacker-Risiken.
