Flucht von Kuh endet vor Gericht

Der Vorfall, um welchen sich das Gericht in München nun kümmern muss, ereignete sich im September 2014. Die Kuh brach aus einem Schlachthaus aus und verletzte eine Joggerin. Für die Kosten will der Besitzer nicht aufkommen.

Der Vorfall, um welchen sich das Gericht in München nun kümmern muss, ereignete sich im September 2014. Die Kuh brach aus einem Schlachthaus aus und verletzte eine Joggerin. Für die Kosten will der Besitzer nicht aufkommen.

Die Kuh sollte im Anfang September 2014 auf der Schlachtbank landen. Das Tier wolle aber nicht sterben und brach aus dem Schlachthof in der Innenstadt von München aus. Auf ihrer Flucht in Richtung Oktoberfestgelände attackierte sie eine Joggerin. „Die Kuh spiesste die Joggerin mit den Hörnern von hinten auf“, sagte ein Polizeisprecher damals. Die Frau erlitt schwere Verletzungen.

Eine weitere Attacke konnte die Polizei mittels Streifenwagen verhindern. Das etwa 550 Kilogramm schwere Tier rammte daraufhin das Polizeiauto. Auf der Theresienwiese gelang es den Beamten, das wild gewordene Tier zu erschiessen. Nun landet der Vorfall beim Münchner Verwaltungsgericht, wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet. Der Eigentümer der Kuh, der sie zum Schlachthof gebracht hatte, ficht einen Kostenbescheid in Höhe von etwa 500 Euro (540 Fr.) für den Polizeieinsatz an.

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