Gericht entscheidet über Fleischkonsum

Weil ein Ex-Ehepaar über die Ernährung des gemeinsamen zwölfjährigen Sohns streitet, hat ein Gericht in der lombardischen Stadt Bergamo über den Speiseplan des Buben entschieden: Mindestens einmal pro Woche Fleisch.

Weil ein Ex-Ehepaar über die Ernährung des gemeinsamen zwölfjährigen Sohns streitet, hat ein Gericht in der lombardischen Stadt Bergamo über den Speiseplan des Buben entschieden: Mindestens einmal pro Woche Fleisch.

Die Mutter setzt auf makrobiotische Ernährung und isst seit neun Jahren kein Fleisch mehr. Die Frau klagte, dass ihr Sohn nach Wochenenden beim Vater mit Fleisch, Hamburgern, Würsten, Milchprodukten und Süssigkeiten unter Bauchschmerzen leide.

Ihr Ex-Mann ist davon überzeugt, dass Fleisch für die Entwicklung wichtig ist, und hat sich deshalb an das Gericht gewandt. Dieses legte fest, dass es bei der Mutter mindestens einmal pro Woche Fleisch geben muss, am Wochenende beim Vater aber höchstens zwei Mal.

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