Grossbetrieb darf nicht aufstocken

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Genehmigung für den Ausbau eines Milchviehbetriebs bei Kleve aufgehoben. Der Betrieb hatte geplant, seinen Boxenlaufstall für die Unterbringung von 790 Kühen auszubauen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Genehmigung für den Ausbau eines Milchviehbetriebs bei Kleve aufgehoben. Der Betrieb hatte geplant, seinen Boxenlaufstall für die Unterbringung von 790 Kühen auszubauen.

Grund für das Urteil war nach Angaben eines Gerichtssprechers die prognostizierte Überschreitung der zulässigen Geruchsimmissionen. Die Beteiligten hätten nun bis Ende April Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Naturschutzbundes Nordrhein-Westfalen (NABU NRW). Dessen Vorsitzender Josef Tumbrinck begrüsste die Entscheidung der Richter. Die „Intensivtierhaltung“ gehe zu Lasten der Natur und der Umwelt des Menschen. Nach Ansicht des NABU sind „viele alte Genehmigungen zur Aufstockung von Tierbeständen“ rechtswidrig.

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