Holzheizung: Neue Messwerte

Luftreinhaltung: Seit dem 1. November gilt im Kanton Bern eine neue Messpflicht für kleine Holzzentralheizungen.

Luftreinhaltung: Seit dem 1. November gilt im Kanton Bern eine neue Messpflicht für kleine Holzzentralheizungen.

Holzfeuerungen sind klimaneutral und weisen eine CO2-neutrale Energiebilanz auf. Deshalb gewinne Holz als Brennstoff zunehmend an Bedeutung, schreibt der Kanton Bern in einer Medienmitteilung. So leisten Holzfeuerungen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie des Kantons Bern.

Holzfeuerungen erzeugen jedoch noch zu grosse Mengen an Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Wenn diese Anlagen richtig betrieben werden und den neusten Stand der Technik aufweisen, können ihre Emissionen wesentlich vermindert werden.

Wichtig ist: Das Verbrennen von ungeeigneten Holzbrennstoffen und Abfällen ist verboten, da dabei giftige Schadstoffe wie Dioxine oder Furane freigesetzt werden.  

Neue Messpflicht für kleine Holzfeuerungen ab 1. November 2019

 

Am 1. November startete der Vollzug der neuen Messpflicht für die kleinen Holzfeuerungen.

Informationen dazu finden Sie unter: 

Kleine Holzfeuerungen

FAQ neue Messpflicht

Gemeindeliste Vollzug neue Messpflicht

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