Mehr Verstösse im Bereich Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung. Seco lanciert Informationskampagne.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine Informationskampagne gegen Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung lanciert. Arbeitsinspektoren und Arbeitsmarktinspektorinnen werden praktische Tools zur Verfügung gestellt werden, um Opfer leichter zu erkennen.
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist in der Schweiz strafrechtlich verboten. Wer Menschen anwirbt oder mit Menschen handelt, um sie für bestimmte Arbeiten auszubeuten, macht sich laut Artikel 182 Strafgesetzbuch strafbar. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2019 insgesamt 99 Verstösse im Bereich des Menschenhandels registriert. 2018 belief sich diese Zahl auf 85.