Basler Schüler, die wegen Klimastreiks den Unterricht verpassen, können künftig unter Umständen einen Absenzvermerk vermeiden. Das Erziehungsdepartement hat Regeln definiert für vorab zu vereinbarende Kompensationen oder Verschiebungen.
Im Prinzip bleibt das Erziehungsdepartement (ED) hart, wie es am Dienstag mitteilte: Dem Wunsch, bei Klimastreiks auf Absenzen zu verzichten oder solche als begründet zu akzeptieren, «kann nicht entsprochen werden». Für die Schulpraxis aber zeigt es Wege auf, wie man die Konfliktsituation vermeiden kann. Bedingung ist Einvernehmen mit den Lehrpersonen.
Lehrerinnen und Lehrer seien nicht verpflichtet, auf Deals mit klimastreikwilligen Klassen einzugehen. Lösungen müssten vorab ausgehandelt sein, und die Klassen müssen dahinter stehen. In jedem Fall tabu seien jedoch angekündigte Prüfungen, hält das ED weiter fest.
Kompensationen müssen «mindestens» der verpassten Unterrichtszeit entsprechen und für die Schulen kostenneutral sein. Bei Verschiebungen muss entweder die Lehrperson oder die Schule kostenneutrale Ersatzunterrichtszeit einrichten. Verschieben ist nur mit grünem Licht der gesamten Klasse und der Schulleitung zulässig.
Eltern-OK für Jüngere nötig
In der Volksschule gibt überdies das kantonale Schulgesetz am Vormittag Blockzeiten vor. Daher braucht es für die Schulkinder dieser Altersgruppe schriftliche Bestätigungen der Eltern, dass diese Pflicht aufgehoben ist und die Eltern die Betreuungspflicht übernehmen.
Basler Schulkinder, die an den bisherigen Klimastreiks teilgenommen hatten, waren teils gemäss Absenzen- und Disziplinarverordnung formell dem Unterricht unentschuldigt fern geblieben. Solche Absenzenvermerke in Zeugnissen können sich bei späteren Bewerbungen nachteilig auswirken.
Bei der letzten landesweiten Klimastreik-Demo am Samstag, 2. Februar hatten in Basel über 4000 Personen teil genommen, darunter sehr viele Kinder und Jugendliche. Vorher hatten Klima-Streiks jeweils am Freitag stattgefunden.