Küken-Schreddern bald verboten

Das Schreddern von lebenden Küken (Homogenisierung) wird in der Schweiz verboten. Dies hat der Bundesrat entschieden. Das Verbot tritt am 1.Januar 2020 in Kraft.

Das Schreddern von lebenden Küken (Homogenisierung) wird in der Schweiz verboten. Dies hat der Bundesrat entschieden. Das Verbot tritt am 1.Januar 2020 in Kraft.

Die Tierschutzverordnung wird entsprechend angepasst. Bei der Homogenisierung wurden die männlichen Tiere durch einen mechanischen Vorgang getötet.

Die Methode kam in den letzten Jahren jedoch nur noch in wenigen Brütereien und in Ausnahmefällen zum Einsatz. Weiterhin erlaubt bleibt laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen  die Tötung mit CO2. Internationale Firmen und Universitäten forschen an einer kommerziellen Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei. 

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