«Lozärner Bier» darf in Bern hergestellt werden

Ein «Lozärner Bier» in der Werbung als regionales Produkt anzubieten, obwohl es in Bern hergestellt wird, verstösst nicht gegen das Lauterkeitsgebot. Zu diesem Schluss gelangte die Erste Kammer der Lauterkeitskommission an ihrer Sitzung Mitte September.

sda |

Ein «Lozärner Bier» in der Werbung als regionales Produkt anzubieten, obwohl es in Bern hergestellt wird, verstösst nicht gegen das Lauterkeitsgebot. Zu diesem Schluss gelangte die Erste Kammer der Lauterkeitskommission an ihrer Sitzung Mitte September.

Von 12 Beschwerden lehnte die Kommission lediglich deren drei ab, wie sie am Dienstag mitteilte. Dazu gehörte auch das Angebot einer «kostenlosen» MasterCard, obwohl für den Postversand Gebühren erhoben werden, sowie ein Plakat eines Escort-Services mit einer spärlich bekleideten Frau und dem Slogan «Escort auf dem Trottoir) Nein danke!».

Gegen das Lauterkeitsgebot verstösst nach Ansicht der Kommission die Werbung eines Autoreparatur-Services mit fünf nur mit einem Tanga bekleideten Frauen am Strand. Dasselbe gelte für die Werbung eines Fitnessstudios mit der Nahaufnahme einer Frau mit einer Banane im Mund und den Claims «Dieses Angebot wird Sie wegblasen!» sowie «Zögern sie nicht länger ihren Höhepunkt hinaus».

Als irreführend taxiertet die Lauterkeitskommission die Werbung für einen «vorzüglichen alkoholischen Apfel-Drink», obwohl bloss 7 Prozent Apfelsaft darin enthalten sind und der Fruchtwein aus 33 Prozent Kiwisaft besteht. Der Durchschnittskonsument dürfe erwarten, dass solch ein Drink primär aus Apfelsaft bestehe.

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