Maximal 2 Ställe für Legehennen

Die IG Bioei beantragte eine Beschränkung der Stalleinheiten pro Betrieb auf Knospe-Betrieben. Der Antrag wurde mit klarem Mehr gutgeheissen.

Die IG Bioei beantragte eine Beschränkung der Stalleinheiten pro Betrieb auf Knospe-Betrieben. Der Antrag wurde mit klarem Mehr gutgeheissen.

Der Antrag lautete: «Bei Legehennenhaltung sind maximal zwei Stalleinheiten pro Betrieb zugelassen. Pro Stalleinheit sind maximal 2000 Legehennen oder 4000 Aufzuchthennen zulässig. Die Aufzucht für den eigenen Betrieb ist zusätzlich zu den zwei Stalleinheiten möglich.»

IG-Bioei-Präsident Markus Schütz sagte: «Die Schweizer Eierkonsumenten wollen keine Massentierhaltung, keine Tierfabriken. Doch in letzter Zeit haben sich Anfragen gehäuft, grosse Einheiten an einem Standort zu bauen, das heisst mehr als zwei Legehennenställe auf demselben Betrieb.» Dies gelte es aus gesundheitlichen Gründen (zusätzliche Herden bedeuteten zusätzliche krankmachende Keime) und aus Imagegründen zu verhindern, denn beim Ei sei der Konsument extrem sensibel.

Der Vorstand sprach sich gegen den Antrag aus. «Wir wollen Umsteller und sonstige Initiativen nicht via Stalleinheiten einschränken, sondern möchten lieber auf den Knospe-Grundsatz der Fütterung vorwiegend mit betriebseigenem Futter abstellen», so Christian Butscher.

Scheinbar hätte der Vorstand nichts gegen drei oder noch mehr Stalleinheiten auf einem Betrieb gehabt, wenn dies z. B. ein 100-Hektaren-Ackerbaubetrieb gewesen wäre. «Schon bei einem 2000er-Stall ist vielerorts die Zufuhr von Futter enorm!», kritisierte Butscher. Präsident Urs Brändli sagte: «In Regionen, in denen kein Futter wächst, sind zwei Ställe schon zu viel!» Die Delegierten folgten der IG Bioei mit ganz klarem Mehr. Nur etwa 12 von 99 Delegierten stimmten mit dem Vorstand dagegen.

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