Mehr Sicherheit im Umgang mit schützenswerten Ortsbildern

Welche Siedlungen in der Schweiz neu in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder aufgenommen werden, wird neu geregelt: auf Verordnungsstufe und nicht mehr in weniger verbindlichen Richtlinien. Dies soll Kantonen und Gemeinden mehr Rechtssicherheit bringen.

sda |

Welche Siedlungen in der Schweiz neu in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder aufgenommen werden, wird neu geregelt: auf Verordnungsstufe und nicht mehr in weniger verbindlichen Richtlinien. Dies soll Kantonen und Gemeinden mehr Rechtssicherheit bringen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (Visos) gutgeheissen. Sie stammt aus dem Jahr 1981. Das Inventar namens Isos umfasst derzeit 1274 Objekte: Siedlungen mit Strassen, Plätzen und Zwischenräumen. Sie sollen für nachfolgende Generationen mit ihrer baukulturellen Qualität erhalten bleiben.

In der Vernehmlassung war das Vorhaben des Bundes zur Regelung auf Verordnungsstufe mehrheitlich begrüsst worden, schreibt das Bundesamt für Kultur (BAK). Sowohl die Kantone als auch die meisten Organisationen und Verbände seien der Ansicht, die Revision bringe mehr Rechtssicherheit, Planungssicherheit sowie Transparenz für Vorhaben und Investitionen in schützenswerte Ortsbilder.

Dass die Schweizer Ortsbilder erhalten werden müssen, ist in der Verfassung verankert. Isos ist das einzige schweizweite Instrument, mit dem Ortsbilder qualitativ beurteilt werden können. Es wird vom BAK geführt.

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