«Oktoberfestbier» wird geschützt

Die EU-Kommission hat dem Münchner «Oktoberfestbier» das Schutzsiegel «geschützte geografische Angabe (g.g.A.)» erteilt. Wie die Vertretung der EU-Kommission in München am Freitag mitteilte, wird die neue Bezeichnung in die Liste der 1598 bereits geschützten Lebensmittelerzeugnisse aufgenommen.

Das Siegel stehe für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet, teilte die EU-Vertretung mit. Mindestens eine Produktionsstufe – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – muss dort durchlaufen werden.

Das Gütezeichen bürge für die Qualität, schütze vor Nachahmung der Produktbezeichnung und diene damit auch der besseren Vermarktung. Dass das Bier speziell für das Oktoberfest gebraut wird, habe der Kommissionsvertretung zufolge erheblich zum herausragenden Ansehen beigetragen.

Die Herstellung des Wiesnbiers in München beginnt mit dem Mahlen des Malzes und der Mazeration und ende mit einer Lagerzeit von vier bis elf Wochen. Eine Besonderheit sei das Wasser aus bis zu 250 Meter tiefen Quellen. «Das Ansehen und die Besonderheit des «Oktoberfestbiers» sind auf ein traditionelles Produktionsverfahren zurückzuführen, das im Laufe der Jahrhunderte erarbeitet wurde, und auf den außergewöhnlichen Ruf des Oktoberfests», teilte die Kommissionsvertretung mit. 

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