Raus-Beiträge für Weidegänse

Weidegänse haben täglich Weidegang und einen eingestreuten Stall. Deshalb fordern die Gänsehalter Raus- und BTS-Beiträge. Auch in der Frage nach dem Gänsebad sehen sie Handlungsbedarf. Hier herrscht ein Wildwuchs.

Susanne Meier |

Weidegänse haben täglich Weidegang und einen eingestreuten Stall. Deshalb fordern die Gänsehalter Raus- und BTS-Beiträge. Auch in der Frage nach dem Gänsebad sehen sie Handlungsbedarf. Hier herrscht ein Wildwuchs.

Erst seit zwei Jahren gibt es den Verein weidegans.ch. Mittlerweile zählt er 62 Mitglieder. Sie haben letztes Jahr das Fleisch von rund 2000 Gänsen über das Label weidegans.ch direkt ab Hof vermarktet und weitere 500 Gänse an die Schweizer Gänse GmbH verkauft.

Gesuch beim BLW eingereicht

Nun möchte der Verein, dass die Produzenten für die Haltung von Weidegänsen Raus- und BTS-Beiträge erhalten. «Das Produktionsreglement wurde angepasst», betont Astrid Spiri, Vorstandsmitglied von weidegans.ch. Es schreibt eine Mindestweidedauer von 20 Wochen und einen Maximalbesatz von 100 Tieren/ha vor. «Im Sommer ernähren sich die Gänse auf der Weide fast ausschliesslich mit frischem Gras. Damit wären die Raus-Anforderungen erfüllt», so Spiri. Weil der Stall eingestreut sein muss, seien auch BTS-Beiträge berechtigt: «Wir haben die Gesuche beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingereicht.»

Laut Anne Rizzoli vom BLW kann weidegans.ch einen offiziellen Antrag für eine Erweiterung der Direktzahlungsverordnung (DZV) stellen. «Dieser würde von uns geprüft. Dabei wären auch die Mehrleistungen im Vergleich zur Tierschutzgesetzgebung zu beurteilen.»Änderungen der DZV werden laut Rizzoli  jeweils in eine Anhörung geschickt. Auch sei die Budgetfrage zu klären.«Sollten Raus-Beiträge für Weidegänse eingeführt werden, ist aber kaum damit zu rechnen, dass das Budget aus dem Ruder läuft.» Beiträge gäbe es wegen dem langen Gesetzgebungsprozess frühestens 2017.

Schwimmgelegenheit für Gänse schweizweit regeln

Die Weidegans-Produzenten kämpfen nicht nur für Beiträge. Sie möchten auch die Anforderungen an die Schwimmgelegenheit für Gänse schweizweit regeln. Das habe einen Grund, betont Spiri: «Wir wollen einen kantonalen Wildwuchs verhindern, der entsteht, wenn jedes Veterinäramt eigene Richtlinien durchsetzen will.» So schreibt der Luzerner Veterinärdienst für zwei Gänse mindestens 4m2 und für jedes weitere Tier zusätzlich 0,5m2 Wasserfläche vor. «Bei 300 Gänsen gibt das einen See.»

Laut Stefan Kunfermann vom  Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stehen in der Tierschutzverordnung keine Mindestvorschriften zum Flächen- und Bassinbedarf: «Der Kanton kann je nach Situation entscheiden.» Kunfermann bestätigt aber, dass Handlungsbedarf besteht: «Die bäuerliche Gänsehaltung hat zugenommen,  Anfragen zum Thema häufen sich. Deshalb will das BLV Fachinformationen dazu erarbeiten.»

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