Um die Vermehrung von Keimen bei Zimmertemperatur zu stoppen, müssen verderbliche Lebensmittel im Kühlschrank bei unter 5 Grad Celsius gelagert werden. Aufgetaute Produkte dürfen nicht erneut eingefroren werden.
Auf den Grill
Auf niedriger Stufe haben Krankheitserreger leichtes Spiel: Fleisch, Geflügel und Fisch müssen deshalb auf eine Kerntemperatur von mindestens 70 Grad Celsius erhitzt werden. Gleiches gilt übrigens auch beim Wiederaufwärmen.
Während der Grillsaison ist besondere Vorsicht geboten, da Fleisch unerwünschte Keime wie Campylobacter oder Salmonellen enthalten kann, ohne dass dies an Geschmack, Geruch oder Farbe erkennbar wäre.
Das Grillgut, insbesondere Geflügel und Hackfleisch, muss immer vollständig durchgebraten sein. Übriggebliebene Marinade darf nicht als kalte Sauce für andere Speisen verwendet werden.
Für rohes und für fertig gegrilltes Fleisch sollten separate Teller benutzt werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt unterschiedliche Schneidebretter und Utensilien für rohe und gegarte Speisen.
In den Abwasch
Vor und nach der Zubereitung – besonders nach dem Kontakt mit rohem Fleisch oder Fisch ist gründliches Händewaschen angesagt. Auch Arbeitsflächen und Küchenutensilien müssen nach jedem Verarbeitungsgang mit heissem Wasser und Seife gereinigt werden.
Millionen wegen Magen-Darm-Fälle
Rohe Lebensmittel wie Fleisch, Geflügel oder Fisch können krankmachende Keime oder antibiotikaresistente Bakterien enthalten.
Bis zu 10'000 Fälle von lebensmittelbedingten Magen-Darm-Krankheiten werden dem BLV jährlich gemeldet. Zudem meldeten die kantonalen Behörden 72 lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche mit mindestens 660 Erkrankten, 21 Hospitalisierungen und zwei Todesfällen.
Dabei verursachten Durchfallerkrankungen Kosten von bis zu 50 Millionen Franken, wovon 10 Millionen Franken allein auf die Campylobacteriose entfallen würden.
