Rundholzlager im Wald ermöglichen

Der Bundesrat will die rechtlichen Grundlagen für Rundholzlager im Wald schaffen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion der ständerätlichen Umweltkommission (Urek) anzunehmen.

Der Bundesrat will die rechtlichen Grundlagen für Rundholzlager im Wald schaffen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion der ständerätlichen Umweltkommission (Urek) anzunehmen.

Die Regelung für gedeckte Energieholzlager sei bereits erweitert worden, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion. Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen sei er bereit, in der Waldverordnung auch die rechtlichen Grundlagen für Rundholzlager im Wald zu schaffen.

Erlaubt werden sollen Anlagen zur Lagerung von Schweizer Rundholz, die der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen. Zudem muss der Bedarf ausgewiesen sein. Der Standort soll zweckmässig und die Dimensionierung den regionalen Verhältnissen angepasst sein. Ferner dürfen den Anlagen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen stehen.

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