Safranbrot ist neu geschützt

Die Bezeichnung «Cuchaule» ist neu eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine Einsprache abgelehnt und das Safranbrot eingetragen.

Die Bezeichnung «Cuchaule» ist neu eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine Einsprache abgelehnt und das Safranbrot eingetragen.

In der Schweiz sind derzeit 22 Ursprungsbezeichnungen geschützt. Hinzu kommen 16 geschützte geografische Angaben, wie das BLW in seiner Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Die Cuchaule ist eine Freiburger Spezialität. Es handelt sich um ein leicht gesüsstes Hefebrot mit Safran. Angeboten wird es als abgeflachte Halbkugel goldgelber bis brauner Farbe, im Innern ist die Krume safrangelb.

Der erste schriftliche Nachweis der Cuchaule geht auf ein Schiedsgerichtsurteil von 1558 zurück. Historiker leiteten daraus ab, dass ihr Ursprung noch weiter zurückliege, schreibt BLW. Die Cuchaule sei in vielerlei Hinsicht mit dem Freiburgerland verbunden. Kulturell sei ihre Geschichte eng verknüpft mit dem Freiburger Fest der Bénichon-Kilbi.

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