Schonzeit nicht beachtet - Jäger verurteilt

Die Freiburger Justiz hat einen Jäger zu bedingter gemeinnütziger Arbeit und einer Busse verurteilt. Der Mann aus dem Broyebezirk soll ausserhalb der Jagdsaison auf ein Reh geschossen haben. Er selber beteuerte, auf einen Fuchs gezielt zu haben.

sda |

Die Freiburger Justiz hat einen Jäger zu bedingter gemeinnütziger Arbeit und einer Busse verurteilt. Der Mann aus dem Broyebezirk soll ausserhalb der Jagdsaison auf ein Reh geschossen haben. Er selber beteuerte, auf einen Fuchs gezielt zu haben.

Im fraglichen Wald waren die Wildhüter indessen auf ein verletztes Reh gestossen, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das zuständige kantonale Amt zeigte den Jäger Anfang Februar wegen Verstosses gegen die Bundesgesetze über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel an.

Die Freiburger Staatsanwalt kam nach Anhörung der Parteien nun zum Schluss, der Jäger sei schuldig zu sprechen. Per Strafbefehl wurde der Mann zu einer bedingten Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Ausserdem bekam er ein Busse von 500 Franken aufgebrummt. Seine Jagdberechtigung muss er für ein Jahr abgeben.

Der Jäger kann gegen den Entscheid Einsprache erheben.

Das Wetter heute in

Lesershop

→ Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Geht Ihr an Viehschauen?

25 % Ja, mit einem Rindvieh
17.5 % Ja, mit 2-5 Rindvieh
16.6 % Ja, mit 5-10 Rindvieh
14.1 % Ja, mit mehr als 10 Rindvieh
1.8 % Ja, mit Rindvieh und Kleinwiederkäuern
1.2 % Ja, mit Kleinwiederkäuern
7.1 % Ja, als Zuschauer
15.5 % Nein
1.1 % Manchmal

Teilnehmer insgesamt 813

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?