Schweiz verbietet Geflügel-Import aus Emsland

Um die Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Einfuhr von Geflügel aus einem Teil des Landkreises Emsland im deutschen Bundesland Niedersachsen verboten. Auf einem Hof in dieser Gegend war Vogelgrippe festgestellt worden.

sda |

Um die Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Einfuhr von Geflügel aus einem Teil des Landkreises Emsland im deutschen Bundesland Niedersachsen verboten. Auf einem Hof in dieser Gegend war Vogelgrippe festgestellt worden.

Konkret untersagt ist die Einfuhr von nicht wärmebehandeltem Geflügelfleisch und nicht wärmebehandelten Konsumeiern aus der betroffenen Gegend in die Schweiz. Zudem dürfen auch lebendes Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteier nicht importiert werden. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten BLV-Verordnung hervor.

Auf dem betroffenen Hof im Landkreis Emsland war eine hochpathogene Form der Vogelgrippe mit dem Subtyp H7N7 festgestellt worden, wie der Landkreis Emsland vergangene Woche mitgeteilt hatte. Etwa 10'200 Legehennen mussten getötet werden. 23 Betriebe in der Umgebung wurden in der Folge kontrolliert. Einen weiteren Fall von Vogelgrippe gab es jedoch nicht.

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