Sofabauern von Direktzahlungen ausschliessen

Bei den künftigen Direktzahlungen sollen Einkommens- und Vermögenslimite, aber auch die Flächenabstufung fallen. Bereits heute soll nur Direktzahlungen erhalten, wer die Leistungen mindestens zur Hälfte selber erbringt. Daran will der Bundesrat festhalten. Geregelt ist dies heute nur auf Verordnungsebene.

Daniel Etter |

Bei den künftigen Direktzahlungen sollen Einkommens- und Vermögenslimite, aber auch die Flächenabstufung fallen. Bereits heute soll nur Direktzahlungen erhalten, wer die Leistungen mindestens zur Hälfte selber erbringt. Daran will der Bundesrat festhalten. Geregelt ist dies heute nur auf Verordnungsebene.

Um die Direktzahlungen glaubwürdiger zu machen, um dem Eintritts-kriterium «Selbstbewirtschaftung» mehr Gewicht zu geben, soll bei der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) auf Stufe Landwirtschafts-gesetz festgelegt werden, dass nur direktzahlungs-berechtigt ist, wer die auf dem Hof anfallenden Arbeiten mindestens zu 50% mit betriebseigenem Personal erledigt. 

Sofabauern, die trotzdem Direkt-zahlungen beziehen, werden also künftig gegen das Gesetz verstossen. Es stellt sich aber nach wie vor die Frage der Überprüfbarkeit.

Grosse profitieren

Weiter soll künftig nur Direktzahlungen erhalten, wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein Berufsattest vorweisen kann. Und an der Eintrittsschwelle von mindestens 0,25 SAK soll festgehalten werden. Wobei angemerkt werden muss, dass der Bundesrat die SAK-Faktoren per 1. Januar 2014 neu definiert will.

Wird es für kleine Betriebe mit der AP2017 eng, dürfen sich die grossen Betriebe freuen. Heute werden die Direktzahlungen etwa ab der vierzigsten Hektare oder ab der fünfundfünfzigsten GVE 25%, ab der siebzigsten Hektare oder ab der hundertsten GVE 50%, und so weiter  gekürzt werden.  

Auf diese Abstufung soll künftig komplett verzichtet werden. Damit die Direktzahlungssumme nicht ins Unendliche gesteigert werden kann, will der Bundesrat aber an der Obergrenze von 70’000 Franken je SAK festhalten.

Gelder für Finanzkräftige

Nicht nur die grossen, sondern auch die reichen Bauern dürften sich freuen. Aufgehoben sollen auch die Einkommens- und die Vermögensgrenze werden – ausser für den Erhalt der Übergangsbeiträge.

Heute werden die Direktzahlungen ab einem Einkommen von 80’000 Franken gekürzt, respektive ab 120’000 Franken gestrichen. Das   Einkommen verheirateter Bewirtschafter wird aber um 50’000 Franken reduziert. Auch werden heute die Direktzahlungen bei einem Vermögen ab 800’000 Franken gekürzt, respektive bei einem Vermögen über 1 Mio. komplett gestrichen. Wobei das Vermögen  um 270’000 Franken pro SAK und um 340’000 Franken für verheiratete Bewirtschafter vermindert werden kann.

Kürzungen von 37 Mio.

Im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft ist nachzulesen, dass im Jahr 2010 1630 Landwirte von den Begrenzungskriterien betroffen waren. 166-mal wurden die Direktzahlungen wegen den SAK gekürzt, 1228-mal wegen der Vermögenslimite und 236-mal wegen des Vermögens. Zusammen verloren die Bauern fast 12 Mio. Franken Direktzahlungen. Von den Begrenzungskriterien bei Fläche und Tierzahl waren 2010 total 5145 Bauern betroffen. Zusammen verloren sie gut 25 Mio. Franken, vorwiegend wegen der Kürzungen bei den Flächenbeiträgen.

Altersgrenze bleibt

Festhalten will der Bundesrat an der Altersgrenze. Nach wie vor sollen Bauern ab dem 65. Altersjahr keine Direktzahlungen sowie Beiträge für einzelne Kulturen erhalten. Speziell erbrachte ökologische Leistungen sollen ihnen aber entschädigt werden. Gleich wie juristische Personen sowie die Betriebe von Bund, Kantonen und Gemeinden, die nur Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträger erhalten sollen. Punkto juristische Person gelten  bäuerliche Familien-AG oder -GmbH als Ausnahme. Sie erhalten also die kompletten Direktzahlungen.

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