Stellenmeldepflicht: Neuerungen ab 2020

Ab dem 1. Januar 2020 gibt es bei der Stellenmeldepflicht Neuerungen, welche die Landwirtschaft betreffen.

Ab dem 1. Januar 2020 gibt es bei der Stellenmeldepflicht Neuerungen, welche die Landwirtschaft betreffen.

Ab 1. Januar fallen sämtliche Hilfskräfte in der Landwirtschaft unter die Meldepflicht, wie der Schweizer Bauernverband (SBV) schreibt. Dies weil der Schwellenwert gesenkt wird. Alle offenen Stellen müssen deshalb der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Dementsprechend hat der SBV sein Merkblatt überarbeitet. Das Merkblatt mit Infos zum Vorgehen und den Ausnahmen steht unter www.agrimpuls.ch zur Verfügung.

 

Die Stellenmeldepflicht war 2018 als Folge der Masseneinwanderungs-Initiative eingeführt worden.

Das Wetter heute in

Lesershop

→ Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Schaut Ihr die Landfrauenküche?

74.4 % Ja, jede Folge
14.8 % Manchmal
3.9 % Nein, nie
4.9 % Früher schon, jetzt nicht mehr
2.1 % Früher nicht, jetzt aber schon

Teilnehmer insgesamt 515

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?