Der Schweizerische Ballonverband (SBAV) und der Schweizer Bauernverband haben ein gemeinsames Papier mit dem Titel «Tipps für Landwirte und Ballonfahrer» veröffentlicht
Gesetzlich haben Ballone das Recht, ausserhalb von offiziellen Flugplätzen zu landen und zu starten. Sie müssen aber für entstandene Schäden aufkommen. Ballonfahrer sind angehalten, allfällige Schäden sofort zu melden. Stelle der Landwirt ein Fehlverhalten oder einen Schaden fest, soll er das Gespräch mit dem fehlbaren Ballonfahrer suchen. Wenn dieser dem Landwirt nicht bekannt sei, könne er sich an den SBAV (www.sbav.ch) wenden.