Tipps für Ballonfahrer und Bauern

Der Schweizerische Ballonverband (SBAV) und der Schweizer Bauernverband haben ein gemeinsames Papier mit dem Titel «Tipps für Landwirte und Ballonfahrer» veröffentlicht

Der Schweizerische Ballonverband (SBAV) und der Schweizer Bauernverband haben ein gemeinsames Papier mit dem Titel «Tipps für Landwirte und Ballonfahrer» veröffentlicht

Gesetzlich haben Ballone das Recht, ausserhalb von offiziellen Flugplätzen zu landen und zu starten. Sie müssen aber für entstandene Schäden aufkommen. Ballonfahrer sind angehalten, allfällige Schäden sofort zu melden. Stelle der Landwirt ein Fehlverhalten oder einen Schaden fest, soll er das Gespräch mit dem fehlbaren Ballonfahrer suchen. Wenn dieser dem Landwirt nicht bekannt sei, könne er sich an den SBAV (www.sbav.ch) wenden. 

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Habt Ihr genügend Futter für den Winter?

24.4 % Genügend Futter vorhanden
20.7 % Es wird knapp
36.5 % Ich muss zusätzlich Futter zukaufen
18.4 % Das lässt sich noch nicht abschätzen

Teilnehmer insgesamt 857

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?