Unwetter: Weitere Hilfe für Bergkantone

Die von den Unwettern im Juni 2024 betroffenen Gemeinden sollen nicht übermässig finanziell belastet werden. Dieser Ansicht ist der Bundesrat, und er will die Betroffenen mit Bundesgeldern unterstützen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum entsprechenden Gesetz eröffnet.

sda |

Konkret schlägt der Bundesrat vor, dass jene Gemeinden Anspruch auf ausserordentliche Bundeshilfe haben sollen, in denen die Wiederherstellungskosten mehr als 1500 Franken pro Einwohnerin und Einwohner betragen. Dies betrifft laut Communiqué namentlich Gemeinden im Maggiatal im Kanton Tessin.

Im Grundsatz hatte sich die Landesregierung bereits im Mai für zusätzliche finanzielle Hilfen ausgesprochen. Zugleich bestellte sie damals beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eine Sonderbotschaft zum Thema.

Damals schätzte das Uvek die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten für den Bund auf 36 Millionen Franken. Teil der neuen Vernehmlassungsvorlage ist nun auch ein Verpflichtungskredit von 17 Millionen Franken für die Jahre 2027 bis 2031.

Der Unterschied zum im Mai genannten Betrag erkläre sich durch aktualisierte Konstenangaben der Kantone, erklärte das Bundesamt für Umwelt auf Anfrage. Die ursprüngliche Summe habe auf Angaben zu sämtlichen betroffenen Gemeinden basiert, nicht nur zu den am stärksten betroffenen.

Kantone mit eingebunden

Bereits im Herbst 2024 hatte der Bund einen Kredit von 56,5 Millionen Franken für die betroffenen Gebiete gesprochen. Das Geld sollte für Sofortmassnahmen in den Schadengebieten und die Reparatur von Schutzbauten verwendet werden.

In der Vernehmlassung können sich interessierte Kreise zum sogenannten «Unwetterbewältigungsgesetz 2024» äussern. Darin vorgesehen ist, dass der Bund 50 Prozent der Restkosten übernimmt, die nach Abzug ordentlicher Abgeltungen, Versicherungsleistungen, Spenden und Drittbeiträgen verbleiben.

Bundesgelder sollen den Angaben zufolge fliessen, wenn sich auch die jeweiligen Kantone in vergleichbarer Weise an den Restkosten beteiligen. Die Regelung umfasse ausschliesslich Massnahmen, mit denen der Zustand vor den Unwettern wiederhergestellt werde, schrieb die Landesregierung. Nicht unterstützt werde mit dem vorgeschlagenen Gesetz dagegen die Erstellung neuer Schutzbauten.

Bei den Unwettern vom Juni 2024 verloren zehn Menschen ihr Leben. Drei Personen werden noch immer vermisst. Zudem entstanden bei den Unwettern beträchtliche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Im Maggiatal stürzte eine Brücke ein, und im Misox wurde die Autobahn A13 teilweise weggespült.

×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Wart Ihr schon einmal auf einer Leserreise?

40 % Ja, mit dem Schweizer Bauer
20 % Ja, mit einem anderen Anbieter
0 % Ja
20 % Nein, aber ich möchte einmal
20 % Nein, das mache ich nicht

Teilnehmer insgesamt 10

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?