Urs Hans ruft Bundesgericht an

Der Bauer und grüne Zürcher Kantonsrat Urs Hans will es wissen. «Ich lasse mich nicht als Tierquäler verurteilen», sagte Hans am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Der Bauer und grüne Zürcher Kantonsrat Urs Hans will es wissen. «Ich lasse mich nicht als Tierquäler verurteilen», sagte Hans am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Das Zürcher Obergericht hatte ihn wegen Verstössen gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz sowie wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt. Das Obergericht verschärfte nun das erstinstanzliche Urteil zusätzlich.

Das Zürcher Veterinäramt entdeckte bei einer Kontrolle ein Tier in schlechtem Zustand. Dieses wurde eingeschläfert. Hans machte geltend, das kranke und abgemagerte Rind mit homöopathischen Mitteln behandelt zu haben. Dies genügte dem Obergericht nicht. Der Bauer hätte einen Tierarzt beiziehen müssen, um das Leiden des Rindes zu lindern, argumentierte dieses.

Nun will Hans das Bundesgericht in Lausanne anrufen. Eine bundesgerichtliche Klärung sei nötig, betont er: «Alle Bauern warten auf den Entscheid zu Urs Hans.» Der streitbare Landwirt war vor allem wegen seiner Impfverweigerung seiner Tiere bekannt geworden, nachdem der Bund 2008 die Blauzungen-Impfung für obligatorisch erklärt hatte.

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