Verkehrs- und Strominfrastruktur koordinieren

Nationalstrassen könnten mit Hochspannungsleitungen kombiniert werden. Bisher sind die Synergien aber erst in wenigen Fällen genutzt worden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er am Mittwoch verabschiedet hat.

Nationalstrassen könnten mit Hochspannungsleitungen kombiniert werden. Bisher sind die Synergien aber erst in wenigen Fällen genutzt worden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er am Mittwoch verabschiedet hat.

Der Nationalrat hatte ein Postulat des ehemaligen Mitglieds Rudolf Rechsteiner (SP/BS) angenommen. Er wollte wissen, ob Nationalstrassen als Trassen für erdverlegte oder oberirdische Stromnetze und weitere Infrastrukturen dienen könnten.

Der Bundesrat hält fest, die Bündelung von Infrastrukturen entlaste die Landschaft und mindere den Bodenverbrauch. Die technischen und rechtlichen Hürden seien überwindbar. Oft würden die Synergien aber nicht rechtzeitig erkannt.

Potenzial analysieren

Der Bundesrat will deshalb nun die frühzeitige Koordination zwischen den zuständigen Ämtern des Bundes stärken. Er hat das Infrastrukturdepartement UVEK beauftragt, einmal jährlich eine Übersicht über die geplanten Projekte im Strom-, Strassen- und Bahnnetz zu erstellen und das Potenzial für eine Bündelung und multifunktionale Nutzung systematisch zu analysieren.

Das grösste Potenzial liegt in neuen oder umfassend zu sanierenden Nationalstrassenabschnitten. Das gesamtschweizerische Potenzial lässt sich laut dem Bericht nicht abschätzen, da jeder Fall einzeln analysiert werden muss.

Mehrkosten zu erwarten

Ebenfalls nicht genau abschätzen lassen sich die Kosten. Bei multifunktionalen Infrastrukturen seien aber Mehrkosten für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt zu erwarten, schreibt der Bundesrat. Die Gesamtkosten von Erdverkabelungen seien heute deutlich höher als jene von Freileitungen. Zu berücksichtigen wären indes Kriterien, die gewöhnlich nicht monetarisiert würden, beispielsweise das Landschaftsbild.

Nicht nötig sind gemäss dem Bericht Gesetzesänderungen. Die bestehenden Bestimmungen gäben ausreichende Leitlinien vor und erlaubten eine multifunktionale Nutzung der Verkehrsinfrastrukturen, schreibt der Bundesrat

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