Vorsicht bei Oliven im grünen Salat

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung bezüglich Zahnschäden infolge eines Bisses auf ein hartes Objekt ist um einen Fall reicher: Wer auf eine nicht entsteinte Olive beisst, die in einem grünen Salat versteckt war, und sich dabei einen Zahn verletzt, bekommt von der Unfallversicherung kein Geld für die Zahnreparatur.

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung bezüglich Zahnschäden infolge eines Bisses auf ein hartes Objekt ist um einen Fall reicher: Wer auf eine nicht entsteinte Olive beisst, die in einem grünen Salat versteckt war, und sich dabei einen Zahn verletzt, bekommt von der Unfallversicherung kein Geld für die Zahnreparatur.

Für das Bundesgericht ist eine grüne Olive in einem grünen Salat nichts Aussergewöhnliches. Das gehe nicht über das Alltägliche und Übliche hinaus. Wie häufig grüne Oliven in einem grünen Salat serviert werden, sei dabei nicht ausschlaggebend. Auf jeden Fall liege kein Unfall vor.

Betroffen von diesem Entscheid ist eine Frau, deren 17-jähriger Sohn im November 2013 einen grünen Salat zum Mittagessen zubereitete. Dabei verwendete er auch nicht entsteinte Oliven, welche die Mutter übersah. Das Bundesgericht hat sich schon etliche Male mit abgebrochenen Zähnen infolge harter Gegenstände in Speisen befassen müssen. Sogar auf der Website der Kantonszahnärzte findet sich eine Auflistung der Fälle.

(Urteil 8C_893/2014 vom 27.01.2015)

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