Nach dem Nationalrat hat sich auch die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) dafür ausgesprochen, die Gelder um 160 Millionen Franken aufzustocken. Die WAK-S will auch einen Beitrag für Hörner im Gesetz.
Der Bundesrat möchte die Bauern in den Jahren 2014 bis 2017 im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) mit 13,67 Milliarden Franken unterstützen. Die grosse Kammer sprach sich jedoch mit einer hauchdünnen Mehrheit für eine Erhöhung aus. Nun beantragt die Ständeratskommission ihrem Rat mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, sich diesem Entscheid anzuschliessen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Das zusätzliche Geld ist für Investitionskredite und Beiträge für Strukturverbesserungen vorgesehen. Dies ermögliche die notwendigen Anpassungen in der Landwirtschaft, argumentieren die Befürworter der Aufstockung.
Beiträge für Hörner
In vielen Punkten schlägt die WAK des Ständerates aber Änderungen gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates vor. So hat die WAK-S einen Antrag von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, der in Artikel 75 Produktionssystembeiträge für «besonders tierfreundliche Produktionsformen einschliesslich Belassung von Hörnern» fordert. Bereits an ihrer letzten Sitzung hatte sie sich etwa dafür ausgesprochen, dass bei den Direktzahlungen weiterhin massgeblich sein soll, wie viele Tiere ein Bauer hält.
Ferner schlägt die Kommission vor, dass der Bundesrat Grenzwerte bestimmen soll, ab denen die Direktzahlungen reduziert werden – und zwar sowohl bezüglich Einkommen und Vermögen der Bewirtschafter als auch bezüglich der Fläche je Betrieb.
Finanzierung beim Bund
Bei den Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträgen ist die Kommission dagegen, dass der Bund höchstens 80 Prozent der Beiträge ausrichtet und die Kantone die Restfinanzierung sicherstellen. Nach ihrem Willen soll der Bund die gesamte Finanzierung übernehmen müssen.
Die grundsätzliche Beibehaltung der Landschaftsqualitätsbeiträge hingegen war unbestritten. «Die WAK-S befürwortet die Landschaftsqualitätsbeiträge. Es gibt auch keine Minderheit, welche eine Streichung der Landschaftsqualitätsbeiträge als solche fordern würde», sagte Edith Honegger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim WAK-Sekretariat, auf Anfrage. Weiter stellt sich die Kommission gegen ein Importkontingent für Pferde. Und sie fordert mit einer Kommissionsmotion, dass der Bundesrat beauftragt wird, für die ökonomische, soziale und rechtliche Absicherung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen zu sorgen.
Licht und Schatten
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) halte grundsätzlich an seiner bisherigen Stellungnahme fest, so namentlich auch an der Ablehnung der Landschaftsqualitätsbeiträgemeint Francis Egger, Leiter des Departments Wirtschaft und Politik beim SBV. Aus Sicht des SBV gebe es Licht und Schatten bei den Beschlüssen der WAK-S, «Dass die finanziellen Mittel erhöht werden, ist sehr gut. Und auch die Berücksichtigung des Tierbesatzes für die Versorgungssicherheitsbeiträge im Artikel 72 sind sehr positiv», betont er. Ebenfalls positiv sei der Beschluss, dass bei der Zuteilung der Zollkontingente für Fleisch die Inlandleistung teilweise wieder berücksichtigt werden soll.
«Dass es keine Beiträge für Futtergetreide gibt und dass es Grenzwerte bezüglich Einkommen und Vermögen für den Bezug von Direktzahlungen geben soll, finden wir schlecht», so Egger.
Das Plenum des Ständerats wird sich in der kommenden Wintersession mit der Agrarpolitik befassen.