Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz muss zusätzlich für 12 Monate ins Gefängnis. Das Kantonsgericht Wallis hat ein erstinstanzliches Urteil von 2011 bestätigt. Rappaz, der bereits eine Freiheitsstrafe verbüsst, will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Das Kantonsgericht lehnte den Rekurs des Hanfbauern gegen das Urteil des Bezirksgerichts in Martigny VS vollumfänglich ab. Am Dienstag wurde der Entscheid veröffentlicht.
Dieses hatte ihm vorgeworfen, Hanfprodukte im Wert von rund 1,3 Millionen Franken in Umlauf gebracht zu haben. Im Mai 2011 verurteilte es ihn erstinstanzlich wegen Geldwäscherei, Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung und weiteren Delikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten.
Die durch das Kantonsgericht bestätigte Freiheitsstrafe kommt zur aktuellen Strafe hinzu. Zurzeit verbüsst der Hanfbauer, der inzwischen alles verloren hat, die 2006 festgelegte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten.