Walliser Hanfbauer zusätzlich zu 12 Monaten verurteilt

Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz muss zusätzlich für 12 Monate ins Gefängnis. Das Kantonsgericht Wallis hat ein erstinstanzliches Urteil von 2011 bestätigt. Rappaz, der bereits eine Freiheitsstrafe verbüsst, will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

sda |

Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz muss zusätzlich für 12 Monate ins Gefängnis. Das Kantonsgericht Wallis hat ein erstinstanzliches Urteil von 2011 bestätigt. Rappaz, der bereits eine Freiheitsstrafe verbüsst, will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Das Kantonsgericht lehnte den Rekurs des Hanfbauern gegen das  Urteil des Bezirksgerichts in Martigny VS vollumfänglich ab. Am  Dienstag wurde der Entscheid veröffentlicht.

Dieses hatte ihm vorgeworfen, Hanfprodukte im Wert von rund 1,3  Millionen Franken in Umlauf gebracht zu haben. Im Mai 2011  verurteilte es ihn erstinstanzlich wegen Geldwäscherei, Verstosses  gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung und weiteren  Delikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten.

Die durch das Kantonsgericht bestätigte Freiheitsstrafe kommt zur  aktuellen Strafe hinzu. Zurzeit verbüsst der Hanfbauer, der  inzwischen alles verloren hat, die 2006 festgelegte Freiheitsstrafe  von fünf Jahren und acht Monaten.

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