Wasserentnahme aus Biber verboten

Wegen des tiefen Pegelstandes dürfen Landwirte ab sofort kein Wasser mehr aus der Biber entnehmen.

Wegen des tiefen Pegelstandes dürfen Landwirte ab sofort kein Wasser mehr aus der Biber entnehmen.

Seit Ende Juni gab es noch Ausnahme-Bewilligungen für eine Notwasser-Entnahme aus der Biber, wie der Kanton Schaffhausen schreibt. Da der Pegelstand aktuell bei nur noch 14,5 cm liegt, wird die Entnahmen nun gänzlich untersagt. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Erlaubt ist die Wasserentnahme noch aus Rhein und Wutach. Aus allen anderen Bächen darf im Kanton Schaffhausen generell kein Wasser entnommen werden.


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