Wegen Frost: Weinverschnitt erlaubt

Wegen der schweren Frostschäden im April erlaubt die Walliser Regierung den Winzern in diesem Jahr ausnahmsweise den Verschnitt der Walliser AOC-Weine mit zehn Prozent anderer Schweizer AOC-Weine.

Wegen der schweren Frostschäden im April erlaubt die Walliser Regierung den Winzern in diesem Jahr ausnahmsweise den Verschnitt der Walliser AOC-Weine mit zehn Prozent anderer Schweizer AOC-Weine.

Die Massnahme gilt einzig für den Fendant AOC Wallis und für die Rot- und Roséweine AOC Wallis, die mehrheitlich aus Pinot Noir und Gamay des Jahrgangs 2017 hergestellt werden, wie der Staatsrat in einer Mitteilung schreibt.

Damit sollen die negativen Folgen für die kommende Ernte maximal vermindert werden. Am meisten in Mitleidenschaft gezogen wurden Chasselas, Pinot Noir und Gamay. Für andere Walliser AOC-Weine lehnt die Regierung den Verschnitt ab.

Sie hat einem Antrag des Branchenverbands der Walliser Weine (BWW) stattgegeben. Die eidgenössische Reglementierung soll strikt eingehalten werden. Dies erlaubt den Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Kantonen in Höhe von zehn Prozent. Weil die Walliser Gesetzgebung diese Praxis verbietet, muss die kantonale Verordnung angepasst werden.

Das Walliser Weinbauamt geht davon aus, dass mehr als 40 Prozent der Rebberge wegen dem Frühlingsfrost stark geschädigt wurden. Einige Winzer haben praktisch die gesamte Jahresernte verloren. Eine solche Frostperiode ist aussergewöhnlich. Im Wallis geht der letzte grosse Frost dieser Art auf das Jahr 1974 zurück.

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