ZH: Immer mehr Bewässerungs-Gesuche

Wegen der ungewöhnlichen Trockenheit ist besondere Vorsicht geboten beim Feuern im Freien. Ein Feuerverbot ist im Kanton Zürich zurzeit jedoch nicht vorgesehen. Immer mehr Bauern reichen derweil Gesuche für die Bewässerung ihrer Kulturen mit Fluss- und Seewasser ein.

Wegen der ungewöhnlichen Trockenheit ist besondere Vorsicht geboten beim Feuern im Freien. Ein Feuerverbot ist im Kanton Zürich zurzeit jedoch nicht vorgesehen. Immer mehr Bauern reichen derweil Gesuche für die Bewässerung ihrer Kulturen mit Fluss- und Seewasser ein.

Die Gefahr von Flur- oder Waldbränden ist besonders gross an sonnigen Waldrändern, an lichten Stellen im Wald sowie an Südhängen und windexponierten Lagen. Trockene Gräser und Laub können schnell in Brand geraten. Daher sollten Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfacht, gut überwacht und anschliessend vollständig mit Wasser gelöscht werden, wie die kantonale Baudirektion am Donnerstag mitteilte. Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.

Die anhaltende Trockenperiode hat auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft im Kanton Zürich. So sind beim Kanton mehr Gesuche für Bewässerungen von landwirtschaftlichen Kulturen eingegangen, wie die Baudirektion am Donnerstag mitteilte. Damit die Gesuche möglichst schnell behandelt werden, können nun die Gemeinden Wasserentnahmen aus bestimmten Gewässer bewilligen. Dabei handelt es sich um den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee, sowie Rhein, Thur, Limmat, Sihl, Reuss und Glatt und die Töss unterhalb der Brücke Neftenbach-Pfungen.

Für alle anderen Gewässer bleibt das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zuständig. Nicht mehr möglich sind provisorische Bewilligungen für die Wasserentnahme aus Bächen. Bereits erteilte Konzessionen können im bisherigen Umfang weitergenutzt werden.

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