Zukunft Wässermatten gesichert

Die Zukunft der letzten noch erhaltenen Wässermatten im bernischen Oberaargau ist gesichert. Regierungsrätin Evi Allemann hat die Kantonale Überbauungsordnung zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Wässermatten genehmigt. Diese regelt den Schutz dieser Landschaft und ist Grundlage für Abgeltungen an die Landwirte.

Die Zukunft der letzten noch erhaltenen Wässermatten im bernischen Oberaargau ist gesichert. Regierungsrätin Evi Allemann hat die Kantonale Überbauungsordnung zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Wässermatten genehmigt. Diese regelt den Schutz dieser Landschaft und ist Grundlage für Abgeltungen an die Landwirte.

Wässermatten sind kulturhistorisch und unter dem Blickwinkel des Landschaftsschutzes besonders wertvoll. Mit der Genehmigung der Kantonalen Überbauungsordnung Wässermatten ist die Zukunft dieser traditionellen Bewirtschaftungsform in den Tälern der Langeten und der Rot gesichert.

Die Überbauungsordnung gelte für 83 Hektaren Wässermatten von 58 Bewirtschaftern in den Gemeinden Roggwil, Langenthal, Lotzwil, Madiswil, Rohrbach und Melchnau, schreibt die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion in einer Mitteilung.

Sie enthält einheitliche und verbindliche Bestimmungen zum Schutz der Matten und zum Unterhalt der Gräben, die zur Wässerung notwendig sind. Sie zeigt auf, welche Nutzungen im Bereich der Überbauungsordnung möglich sind und welche Eingriffe untersagt sind. Damit stellt sie die planerische Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die Landwirte dar.

Breite Zustimmung in der Region

Die Kantonale Überbauungsordnung geniesst in der Region breite Unterstützung. Bereits in der Mitwirkung im Frühjahr 2017 fielen die meisten Reaktionen positiv aus. Sowohl die Landwirte und die landwirtschaftlichen Organisationen als auch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Gemeinden sowie der Natur- und Landschaftsschutz stimmten dem Entwurf zu. Nach der öffentlichen Auflage im Sommer 2018 wurden alle Eingaben zurückgezogen.

Grundlage für Beiträge an Landwirte

Seit 1992 leistet die Wässermatten-Stiftung Beiträge an jene Landwirte, die ihre Wiesen nach dieser traditionellen Art bewirtschaften. Finanziert hat sie dies aus den Erträgen ihres Stiftungskapitals.

Wegen der rückläufigen Zinsen sind diese Erträge jedoch stetig zurückgegangen. Deshalb hat der Grosse Rat in der November-Session 2015 einen Eventualkredit von 3,75 Millionen Franken für die Sanierung der Stiftung genehmigt. Die Kantonale Überbauungsordnung mit ihren einheitlichen Kriterien bildet die planerische Grundlage für diese vom Kanton eingegangene finanzielle Verpflichtung.  


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